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Intensivpflege

 

Als Intensivpflege wird im allgemeinen ein Bereich der Pflege definiert der besondere und qualifizierte Arbeit benötigt wo die Patienten aufgrund ihrer Erkrankung intensiv überwacht und unterstützt werden müssen, normalerweise kommt diese Art von Pflege auf den Intensivstationen zum Einsatz. Dank modernster Technik und des medizinischen Fortschrittes  ist es Heute möglich diese Leistungen von der Klinik in den Ambulanten Bereich zu verlagern. So können auch die schwerstkranken Menschen ein selbstbestimmtes Leben führen. 

Die außerklinische Intensivpflege ist die Versorgung von schwerstpflegebedürftigen Menschen außerhalb einer Klinik im häuslichen Umfeld.

Die schwerstpflegebedürftigen Menschen werden zu Hause oder in einer betreuten Wohngemeinschaft versorgt. Die intensivpflegerische Betreuung erfolgt bis zu 24 Stunden, rund um die Uhr – an 365 Tagen im Jahr durch examinierte Fachpflegekräfte. Diese überwachen den betroffenen Patienten intensiv und engmaschig, da jederzeit eine lebensbedrohliche Situation eintreten kann, die ein sofortiges Handeln verlangt.

Was ist die 1:1-Betreuung?

„1:1-Betreuung“ bedeutet, dass sich eine Pflegefachkraft nur um einen Patienten bzw. eine Patientin kümmert. Das heißt, dass es pro Patientin oder Patient ein Pflegeteam gibt, das sich die Betreuung untereinander aufteilt.

Anspruch auf eine 1:1-Betreuung haben Menschen, die Intensivpflege erhalten und ambulant gepflegt werden.

Die rechtlichen Grundlagen der häuslichen Intensivpflege sind in §37 SGB V und SGB XI geregelt. Dabei betrifft der §37 SGB V die Behandlungspflege der Patientinnen und Patienten, das SGB XI die Grundpflege.

Vorteile der 1:1-Betreuung

Durch die 1:1-Betreuung können die Pflegefachkräfte optimal auf die Bedürfnisse und Wünsche ihrer Patientinnen und Patienten eingehen: Sie haben nicht nur genug Zeit für die Pflege, sondern auch dafür, die pflegebedürftigen Menschen kennen zu lernen, was ein viel stärkeres Miteinander und damit auch ein tieferes Verständnis für die Situation der Pflegebedürftigen fördert – nicht nur in pflegerischer, sondern gerade auch in menschlicher Hinsicht.

Auch Angehörigenarbeit kann in der 1:1-Betreuung viel besser geleistet werden als in anderen Pflegeformen.

Aufgaben der 1:1-Betreuung

Im Vordergrund der 1:1-Betreuung steht die ganzheitliche Versorgung des pflegebedürftigen Menschen. Was die konkrete Pflege betrifft, so bedeutet das, dass sowohl Grundpflege als auch Behandlungspflege sowie die hauswirtschaftliche Versorgung vollbracht werden.

Grundpflege

Die Grundpflege umfasst alle pflegerischen Tätigkeiten, die sich auf die Körperpflege, die Ernährung sowie die Mobilität des pflegebedürftigen Menschen beziehen.

Behandlungspflege

Die Behandlungspflege betrifft alle Maßnahmen, die sich auf die Behandlung der Krankheit des Patienten beziehen. Die Behandlungspflege wird von einem Arzt angeordnet und von der Krankenkasse getragen, nicht von der Pflegeversicherung.

Hauswirtschaftliche Versorgung

Unter der hauswirtschaftlichen Versorgung versteht man Tätigkeiten, die den Haushalt des pflegebedürftigen Menschen betreffen, also das Reinigen der Häuslichkeit, Kochen, Einkaufen etc.

1:1-Betreuung in der Intensivpflege

Die Intensivpflege umfasst besondere Maßnahmen der Behandlungspflege, die sich zum größten Teil auf die Beatmung der pflegebedürftigen Menschen konzentrieren.

  • Versorgung des Stomas
  • Trachealkanülenmanagement
  • Bedienung und Überwachung der (Beatmungs)geräte
  • Legen und Wechseln der Magensonde
  • PEG-Sondenversorgung
  • Medikamentenvergabe, Verbandswechsel, Katheterisierung